Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII)

Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine aufsuchende Form der ambulanten Jugendhilfe und richtet sich an Familien. Dabei sollen alle Familienmitglieder und das nähere Umfeld in die Hilfe miteinbezogen werden. Der Lebensmittelpunkt des Kindes/ der Kinder soll erhalten bleiben. Der Wille der Familie zur Veränderung ihrer Lebenssituation und die Bereitschaft der Familie zur Zusammenarbeit werden als Basis vorausgesetzt. Diese Motivation wird als notwendig erachtet, um eine positive Veränderung in der Familie herbeiführen zu können.

Zielgruppe

Eltern und Alleinerziehende mit ihren Kindern

Inhalte

  • Erziehung und Versorgung der Kinder
  • Heranführung und Nutzung eigener Ressourcen
  • Eltern-Kind-Beziehung
  • Erlernen lebenspraktischer Fertigkeiten
  • Umgang mit Krisen und Konflikten
  • Aufbau/Intensivierung eines sozialen Netzwerks

Einsatzvoraussetzungen

Bereitschaft der Eltern zu Veränderungen im Sinne des Kindeswohls

Ausschlusskriterien

  • Massive Kindeswohlgefährdung
  • Lebensbedrohliche Selbst und Fremdgefährdung
  • akute Suchterkrankung